Steuerfreier Essenszuschuss richtig behandeln.
Das Wichtigste auf einen Blick

Leckeres und ausgewogenes Mittagessen wirkt leistungsfördernd, steigert die Effizienz und hebt das Wohlbefinden. Was ganz allgemein gilt, gilt natürlich auch für Mitarbeiter:innen.
Gesundes und ausgewogenes Essen ist meistens jedoch auch nicht so günstig, daher ist es wichtig zu wissen, dass diese Kosten als Unternehmen steuerlich attraktiv absetzbar sind.

Das Unternehmen MARKTKOST Lunch as a Service bietet eine flexible und ausgewogene Mitarbeiterverpflegung an, dass darauf ausgelegt ist, als steuerfreier Essenszuschuss behandelt zu werden.

Team Mittagessen mit Essenszuschuss
© MARKTKOST

Steuerfreier Essenszuschuss, die Vorteile durch den Arbeitgeber im Überblick:

  • Essenszuschüsse sind steuerbegünstigt- und abgabenfrei.
  • Essenszuschüsse bieten eine prima Alternative zu einer regulären Gehaltserhöhung, von der sowohl
  • Arbeitnehmer:innen wie auch Arbeitgeber:innen profitieren und Steuerabgaben vermeiden.
  • Essenszuschüsse sind bei der Personalgewinnung ein echter Bonus und ein echtes Mitarbeiterbenefit.
  • Essenszuschüsse können sowohl als Gehaltsumwandlung verrechnet werden oder zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden. In beiden Fällen steigt der Nettolohn der Mitarbeiter:innen.

Was genau ist ein steuerfreier Essenszuschuss für Mitarbeiter:innen?

Essenszuschüsse für Angestellte sind ein staatlich gefördertes Instrument, mit dem die Ausgaben für die Verpflegung der Mitarbeiter:innen während der Arbeitszeit steuerrechtlich bevorzugt behandelt werden. Traditionell wird ein solcher Zuschuss aufgrund der Einfachheit über eine Unternehmens-Kantine oder Essensgutscheine abgerechnet. Der Vorteil für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen liegt in der Steuerfreiheit eines solchen Zuschusses innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Mindestbeträge.

So ist der Essenszuschuss nicht nur ein Benefit für die Mitarbeiter:innen, der außerdem Personalbindung und -gewinnung positiv unterstützt, sondern auch eine tolle Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung mit steuerlichen Vorteilen.

Wichtig ist, dass die Mitarbeiter:innen einen Eigenanteil von aktuell 4,13 EUR zahlen, damit weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen, obwohl es sich an sich um einen so genannten „geldwerten Vorteil“ handelt.

Wird kein Beitrag durch die Mitarbeiter:innen geleistet, muss der geldwerte Vorteil pauschal mit ca. 25% versteuert werden. Mehr Informationen gibt es hier.

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss zur Verpflegung?

Der Gesetzgeber legt jährlich den Sachbezugswert für Mahlzeiten von Mitarbeiter:innen fest. Wird dieser Wert vom Mitarbeiter noch zusätzlich mindestens selbst bezahlt, dann entsteht bei diesem kein geldwerter Vorteil und der gesamte Zuschuss ist steuerfrei.

Die Sachbezugswerte sind: 4,13 EUR im Jahre 2024

Zusätzlich kann der Arbeitgeber pauschal steuer- und abgabenfrei bis zu 3,10 Euro zum amtlichen Sachbezugswert hinzu schießen. Maximal ergibt sich damit ein Essenszuschuss von 7,23 Euro pro Arbeitnehmer:in, wobei am Tag nicht mehr als eine Mahlzeit bezuschusst werden darf.

Wenn die Mitarbeiter:innen den Sachbezug (4,13 Euro für ein Mittagessen) nicht selber zahlen, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die Differenz zwischen dem Beitrag des Arbeitnehmers und dem Sachbezugswert von 4,13 Euro ist dann ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuer- und abgabenpflichtig. Allerdings kann dieser durch eine pauschale Besteuerung von 25% abgegolten werden, wodurch Sozialversicherungsabgaben entfallen.

Glückliche Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis beim Mittagessen
© MARKTKOST

Vorteile von MARKTKOST Lunch Service im Überblick:

  • Schnelle und einfache Zubereitung der Gerichte
  • Beste regionale und saisonale Zutaten
  • Keine Zusatzstoffe - natürlich längere Haltbarkeit
  • Gesunde und abwechslungsreiche Gerichte
  • Kein Verpackungsmüll durch Mehrwegsystem

Dank des Sachbezugswert für Essenszuschuss können die Mahlzeiten steuerlich begünstigt werden, sodass Arbeitgeber:innen von einem besseren Verhältnis vom Netto- zum Bruttogehalt profitieren. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Artikel.

Was Sie neben der gesunden Mittagspause noch zusätzlich für eine gesunde Ernährung am Arbeitsplatz tun können:

  • Schaffen Sie sich Pausen zum Essen - Bewusstes Essen sorgt automatisch dafür, dass Sie Ihr Essen mehr genießen und sich schneller satt fühlen.

  • Ausreichend Trinken - aber das Richtige! Wasser, ungesüßter Tee und eventuell der ein oder andere Kaffee sind erlaubt. Auf zuckerhaltige Getränke wie Limonaden sollten Sie dagegen verzichten.

  • Um den Hunger zwischendurch zu befriedigen, greifen Sie am Besten statt der Süßigkeiten, Kekse oder Schokolade auf Nüsse, Obst oder Gemüse zurück!

  • Bringen Sie selbstgemachte Snacks oder Gerichte mit - dabei können Sie selbst auf gesunde Zutaten in Ihrem Essen achten!

Nun haben Sie alle nötigen Informationen um auch in Ihrer Praxis eine gesunde Pause einzuführen. Möchten Sie noch mehr darüber erfahren, warum ein gemeinsames Team Lunch für ein besseres Betriebsklima sorgt?

Dann schauen Sie doch mal in unserem Beitrag Team Lunch - Warum auch Ihr davon profitiert! vorbei.

"Gestalten Sie die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig mit MARKTKOST – lernen Sie unsere leckeren und umweltfreundlichen Mittagsangebote kennen!"

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