Was Ihr zur gesetzlichen Mehrwegpflicht in Deutschland wissen solltet

Seit Anfang 2022 sind Einweggetränkeflaschen und Getränkedosen pfandpflichtig in Deutschland. Des Weiteren sollen Mehrwegbehälter für Essen und Getränke to-go ab 2023 dazu beitragen, weniger Abfälle zu produzieren und Ressourcen einzusparen, um die Umwelt zu schonen. Aus diesem Grund gibt es seit dem 01.01.2022 eine gesetzliche Mehrwegpflicht in Deutschland.

Verpackungsmüll bei Mittagessen
© MARKTKOST

Wieso Einwegbehälter in die Vergangenheit gehören

Bisher wurden die meisten Bestellungen zum mitnehmen oder liefern in Behältern aus Plastik, Styropor oder Pappe verpackt. Da man diese Behälter weder waschen noch anderweitig weiterverwenden kann, wurden sie dann nach einmaligem Gebrauch einfach weggeworfen. Durch die massenhafte Verwendung von Einwegbehältern, aber auch Getränkeflaschen und -dosen, sind allein in Deutschland täglich Millionen Tonnen an Abfall entstanden. Um diesem Abfallproblem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2023 eine Mehrwegpflicht für Essensbehälter in Gastronomie und für Lieferdienste eingeführt. Dieses neue Gesetz geht einher mit EU-Regulierungen zur Reduzierung von Abfall durch Einwegprodukte aus Plastik.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht für die Verpackungen von Getränken?

Seit 2022 gilt eine Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen. Als einzige Ausnahme für diese Pfandpflicht gilt eine Übergangsfrist für Plastikflaschen mit Milchgetränken bis 2024. Durch das Pfandsystem können die Materialien der Einwegbehälter verwertet und damit neue Flaschen oder auch Textilien produziert werden.

Darüber hinaus müssen ab 2025 alle PET-Einwegflaschen aus mindestens 25% recyceltem Plastik, sogenanntes Rezyklat, produziert werden. Ab 2030 sollen es dann mindestens 30% sein.

Was verändert sich für die Gastronomie und Lieferdienste durch die Mehrwegpflicht

Aufgrund von Einwegverpackungen entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll in Deutschland. Seit Beginn dieses Jahres sind Restaurants, Caterer und Lieferdienste daher dazu verpflichtet, neben den Einweg- auch Mehrwegbehälter als Alternative für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Es soll dabei eine Ausnahme für kleine Betriebe geben, die nicht mehr als fünf Mitarbeiter und maximal 80 m2 Verkaufsfläche haben. Für diese Betriebe soll es auch die Möglichkeit geben, Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter zu füllen.

Bereits seit Anfang Juli 2021 ist die Herstellung und der Handel von Wegwerfprodukten aus Plastik in der gesamten EU verboten. Dazu gehören Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen, sowie to-go-Becher und Einwegbehälter aus Styropor.

MARKTKOST setzt von Anfang an auf Mehrweggläser

Seit es MARKTKOST gibt, achten wir darauf, unseren Abfall zu minimieren und so nachhaltig wie möglich zu agieren. Dazu gehört natürlich auch, dass wir unsere Mittagsmahlzeiten in Gläser abfüllen statt Einwegbehälter zu benutzen. Unsere Gläser holen wir jede Woche bei den Kunden ab, reinigen und sterilisieren sie, um sie dann wieder zu verwenden. Selbst wenn da mal ein Glas zu Bruch geht, ist das kein großes Problem, da Glas sehr gut recycelt und wieder zu neuen Glasprodukten verarbeitet werden kann. Wir freuen uns über das neue Gesetz, da es ein wichtiger Schritt in eine nachhaltigere Zukunft ist und hoffen, dass wir in den nächsten Jahren einen deutlichen Rückgang an Plastikmüll wahrnehmen können.

 

MARKTKOST Mittagessen im Mehrwegglas
© MARKTKOST

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