Essenszuschuss: Gehaltsumwandlung
Bei einer Gehalts- oder Barlohnumwandlung wird MARKTKOST Teil des vereinbarten Gehalts. Lohnnebenkosten werden nur fällig, wenn der Anteil des Mitarbeitenden geringer als der Sachbezugswert von 4,13€ (Stand: 2024) pro Mittagsmahlzeit ausfällt. Diese Variante ist kostenneutral für den Arbeitgeber.
Essenszuschuss statt Gehaltserhöhung
MARKTKOST kann als attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung eingesetzt werden. Der Essenszuschuss kommt zum bestehenden Gehalt hinzu. Die Differenz zwischen Arbeitnehmeranteil und dem Sachbezugswert von 4,13€ wird günstig pauschal besteuert. Mit dieser Variante wird eine kosteneffiziente Steigerung des Nettolohns möglich.
Sachbezug mit 50€-Freigrenze
Zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährte Sachbezüge bleiben steuerfrei bis zur Freigrenze von 50€ (Stand: 2024). In dieser Variante muss die Bezuschussung der Mittagsverpflegung durch MARKTKOST zusammen mit anderen Sachbezügen betrachtet werden.
Essenszuschüsse können zusätzlich zu dieser Freigrenze gewährt werden!