Steuerfreier Essenszuschuss

Mit einem Essenszuschuss können Sie Ihre Ausgaben optimieren und gleichzeitig die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden steigern. Setzen Sie Ihr Budget effektiv ein und nutzen Sie den steuerlichen Vorteil.
  • Hochwertiges Mittagessen zu attraktiven Preisen
  • Kein Eingriff in die Lohnbuchhaltung notwendig
  • Unternehmenszuschusses wird deutlich ausgewiesen
Berechnen Sie Ihre monatlichen Kosten pro Mitarbeitendem 

Steuerliche Informationen

Es handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Kostenermittlung pro Mitarbeitendem, die als Beispiel zu verstehen ist und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, Rechtsgültigkeit oder Vollständigkeit erhebt. Die Beispielrechnungen sind auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen. MARKTKOST übernimmt keinerlei Haftung, dass die vorliegende Berechnung für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet und ausreichend ist.

Steuerfreier Essenszuschuss als Mehrwert für Ihr Team

Machen Sie gesundes Essen bezahlbar und sparen Sie gleichzeitig Steuern und Lohnnebenkosten!
Mit einem Essenszuschuss machen Sie ausgewogenes Mittagessen und regelmäßige Mittagspausen für alle Mitarbeitende attraktiv.

Sie entscheiden wie hoch der Zuschuss pro Mahlzeit ist und ob es eine monatliche Begrenzung geben soll. Wir hinterlegen alles in der Mitarbeiter-App und übernehmen die automatische Abrechnung des Eigenanteils Ihrer Mitarbeitenden.

Der einfachste Weg der Bezuschussung

Zuschuss einfach als Betriebskosten abrechnen
Solange die Mitarbeitenden mindestens den amtlichen Sachbezugswert von 4,13€ (Stand: 2024) pro Mittagessen selbst bezahlen, entsteht kein geldwerter Vorteil. So kann der Arbeitgeber den restlichen Betrag einfach steuer- und abgabenfrei übernehmen - ohne Eingriff in die Lohnbuchhaltung möglich.

Wir sprechen auch gerne mit Ihrer Steuerberatung über die verschiedenen Möglichkeiten.

Steuerfreier Essenszuschuss: weitere Optionen ihn zu nutzen

Essenszuschuss als Gehaltserhöhung

Essenszuschuss als Bestandteil des Gehalts

Bei einer Gehalts- oder Barlohnumwandlung wird MARKTKOST Teil des vereinbarten Gehalts. Lohnnebenkosten werden nur fällig, wenn der Anteil des Mitarbeitenden geringer als der amtliche Sachbezugswert von 4,13€ (Stand: 2024) pro Mittagsmahlzeit ausfällt. Diese Variante ist durch die Einsparung von Steuern- und Lohnnebenkosten kostenneutral für das Unternehmen.
Essenszuschuss als Alternative zur Gehaltserhöhung bedeutet große Wertschätzung

Essenszuschuss: anstatt einer Gehaltserhöhung

MARKTKOST kann als attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung eingesetzt werden. Der Essenszuschuss kommt zum bestehenden Gehalt hinzu. Die Differenz zwischen Arbeitnehmeranteil und dem Sachbezugswert von 4,13€ wird günstig pauschal besteuert. Mit dieser Variante wird eine kosteneffiziente Steigerung des Nettolohns möglich.
50€ Sachbezug für Essenszuschuss nutzen

Klassicher Sachbezug: 50€ Freigrenze

Zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährte Sachbezüge bleiben bis zur Freigrenze von 50€ (Stand: 2024) steuerfrei. In dieser Variante muss die Bezuschussung der Mittagsverpflegung durch MARKTKOST zusammen mit anderen Sachbezügen betrachtet werden.

Essenszuschüsse können zusätzlich zu dieser Freigrenze gewährt werden!

Weitere Vorteile von MARKTKOST

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